Bei Autos sorgen TÜV oder DEKRA dafür, dass durch Hauptuntersuchungen die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs festgestellt wird. Radfahrer sind selbst dafür verantwortlich, ihr Zweirad sicher zu halten. Wer dies nicht tut, muss bei einer Polizeikontrolle mit einem Bußgeld rechnen. Schon im Interesse der eigenen Sicherheit ist es sinnvoll, die wenigen gesetzlichen Regeln zu beachten, die verbindlich gelten.
Wie muss ein Fahrrad im Straßenverkehr ausgestattet sein?
Der Gesetzgeber definiert Voraussetzungen für ein verkehrssicheres Fahrrad. Diese beginnen bei einer Klingel, um andere Verkehrsteilnehmer warnen zu können. Des Weiteren sind zwei unabhängig voneinander funktionierende Bremsen vorgeschrieben. Für Kinder wird neben der Handbremse eine Rücktrittbremse empfohlen. Die Pedale müssen rutschfest und festverschraubt sein, um jederzeit den Antrieb des Fahrrads kontrollieren zu können.
Für die bessere Sichtbarkeit des Fahrradfahrers sind zudem gelbe Rückstrahler an den Pedalen ein Muss. Um gut gesehen zu werden und selbst Sicht auf Verkehr und Weg zu haben, schreibt der Gesetzgeber weiter Vor- und Rücklicht vor, jeweils mit eigener Lichtquelle und Reflektor. Seit einigen Jahren sind dabei neben den altbekannten Dynamo-Lampen auch solche Lichter erlaubt, die von Batterien gespeist werden. Ein weiteres gesetzlich gefordertes Sicherheitsmerkmal sind sogenannte Katzenaugen in den Rädern. Diese Speichenreflektoren können auch durch reflektierende Streifen auf den Reifen ersetzt werden.
Zusätzliche Sicherheitsempfehlungen für Radfahrer
Experten im Fachhandel oder auf Internetseiten wie fahrradexperten.com werden Sie darauf aufmerksam machen, dass sinnvolle Ergänzungen zu den Gesetzen bestehen. Ein Fahrradhelm hat beispielsweise schon oft Leben gerettet, ein gutes Schloss sichert Ihr Fahrrad vor Diebstahl. Anderes Zubehör wie Fahrradhandschuhe, der passende Sattel oder Gepäcksysteme tragen zu mehr Komfort beim Radfahren bei.